Satzung

Satzung der Wirtschaftsjunioren Thüringen e. V.

Stand 2024

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen „Wirtschaftsjunioren Thüringen e.V.“.

2. Der Sitz des Vereins ist in Erfurt.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Aufgaben

1. Die Wirtschaftsjunioren Thüringen e.V. sind der Landesverband der örtlichen

Kreise der Wirtschaftsjunioren des Freistaates Thüringen, denen Unternehmer sowie

Führungs- und Führungsnachwuchskräfte aus allen Bereichen der Wirtschaft im Alter

von bis zu 40 Jahren und Fördermitglieder angehören.

2. Der Landesverband Wirtschaftsjunioren Thüringen e.V. versteht sich als

überregionales Forum und zugleich Bindeglied zwischen der Organisation der

Wirtschaftsjunioren Deutschland e. V. und den örtlichen Juniorenkreisen.

3. Anliegen der Wirtschaftsjunioren Thüringen e.V. ist die Förderung

unternehmerischer Tätigkeit durch die Bildung von Netzwerken und die

Weiterentwicklung der Führungsqualitäten der Mitglieder in den örtlichen

Juniorenkreisen. Die Wirtschaftsjunioren Thüringen leisten ihren Beitrag zu einem

positiven Wandel durch Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung.

4. Die Aktivitäten der Wirtschaftsjunioren Thüringen e.V. bewegen sich im Rahmen

der Satzung der Wirtschaftsjunioren Deutschland e. V.. Der eigenständige Charakter

der örtlichen Juniorenkreise wird hierdurch nicht berührt.

5. Die Wirtschaftsjunioren Thüringen e.V. wollen:

a) den intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den örtlichen Juniorenkreisen des

Freistaates Thüringen fördern;

b) Servicefunktionen für die örtlichen Juniorenkreise des Freistaates Thüringen in

deren überregionaler und internationaler Arbeit übernehmen;

c) gemeinsame Standpunkte erarbeiten und gegenüber der Öffentlichkeit sowie

gesellschaftlich relevanten Gruppen vertreten;

d) außerbetriebliche Weiterbildung in allen Wirtschaftsbereichen intensivieren;Anlage Satzung 2024

e) neue örtliche Juniorenkreise gründen.

6. Bei der Verfolgung der oben genannten Aufgaben wird eine Kooperation mit

anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft im Freistaat Thüringen und mit den

Industrie- und Handelskammern angestrebt.

7. Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für

satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder der Wirtschaftsjunioren Thüringen e. V. können örtliche Juniorenkreise

im Gebiet des Freistaates Thüringen werden, sofern sie

a) den Namen Wirtschaftsjunioren führen;

b) dem Verein Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. angehören beziehungsweise

einen Antrag auf Mitgliedschaft in diesem Verband gestellt haben;

c) den Zielen und Aufgaben der „Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V.“ entsprechen.

2. Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand des Vereins (Landesvorstand) beantragt,

der über die Aufnahme entscheidet. Bei Ablehnung durch den Vorstand entscheidet

über die Aufnahme die nächste Mitgliederversammlung (Kreissprechersitzung).

3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung des

örtlichen Juniorenkreises.

a) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der

Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von

sechs Monaten erklärt werden.

b) Der Ausschluss ist zulässig, wenn der örtliche Juniorenkreis den vom

Landesverband verfolgten Zielen in grober Weise zuwiderhandelt oder länger als ein

Kalenderjahr mit der Beitragszahlung in Verzug ist. Der Beschluss über den

Ausschluss erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von

mindestens zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

4. Die Wirtschaftsjunioren Thüringen e.V. erheben von der örtlichen

Juniorenkreisen Mitgliedsbeiträge. Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge wird von der

Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen

Stimmen festgelegt. Der Beschluss bleibt jeweils bis zu einer Änderung durch einen

entsprechenden Änderungsbeschluss in Kraft.Anlage Satzung 2024

§ 4 Organe

Organe der Wirtschaftsjunioren Thüringen e.V. sind

1. die Mitgliederversammlung (Kreissprechersitzung)

2. der Vorstand (Landesvorstand).

§ 5 Mitgliederversammlung (Kreissprechersitzung)

1. Die Kreissprechersitzung ist die Versammlung der den Wirtschaftsjunioren

Thüringen e.V. als Vereinsmitglieder angehörenden Juniorenkreisen. Diese werden

in der Mitgliederversammlung durch den Kreissprecher, ein Mitglied des Vorstands

des örtlichen Juniorenkreises, den Kreisgeschäftsführer/ IHK Juniorenbetreuer oder

ein bevollmächtigtes Mitglied des örtlichen Juniorenkreisen vertreten.

2. Die Kreissprechersitzung findet mindestens zweimal jährlich statt.

Außerordentliche Kreissprechersitzungen können jederzeit durch den Vorstand oder

auf Antrag von mindestens 20 von Hundert der Vereinsmitglieder einberufen werden.

Der Antrag ist an den Landesvorstand zu stellen.

3. Die Kreissprechersitzung ist vom Landesvorstand jeweils mit einer Frist von 14

Tagen unter Übersendung der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Diese

Schriftform wird durch postalische Zustellung, jedoch auch durch Zustellung per

Fernkommunikationsmitteln (Telefax, E-Mail) gewahrt. Die Versendung erfolgt an die

zuletzt bekannte Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse des Kreissprechers

bzw. der Geschäftsstelle des Vereinsmitglieds (örtlichen Juniorenkreises).

4. Der Kreissprechersitzung obliegen folgende Angelegenheiten:

a) Erörterung und Klärung von Grundsatzfragen

b) Änderung der Satzung und der Beitragsordnung

c) Entgegennahme und Genehmigung der Rechenschaftsberichte und der

Jahresrechnung des Landesvorstandes

d) Wahl, Abberufung und Entlastung des Landesvorstandes

e) Wahl und Abberufung des Rechnungsprüfers

f) Entscheidung über einen vom Landesvorstand abgelehnten Aufnahmeantrag

und über den Ausschluss örtlicher Juniorenkreise

g) Auflösung des Vereins.Anlage Satzung 2024

5. Die Kreissprechersitzung wird vom amtierenden Vorsitzenden des

Vereinsvorstands (Landesvorsitzenden), bei dessen Verhinderung von einem

beauftragten Mitglied des Vorstands (Landesvorstand) geleitet. Sie ist

beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse

zur Änderung der Satzung bedürfen zur Beschlussfähigkeit der Anwesenheit

mindestens der Hälfte der Vereinsmitglieder.

6. Jedes Vereinsmitglied sowie die Mitglieder des Vorstands sind berechtigt,

Anträge zur Entscheidung in der Mitgliederversammlung zu stellen. Diese Anträge

sind rechtzeitig vor Einberufung der Mitgliederversammlung dem Landesvorstand zur

Aufnahme auf die Tagesordnung zu übermitteln.

7. Jedes Vereinsmitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Die

Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Vereinsmitglied ist ausgeschlossen.

8. Die Kreissprechersitzung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen

Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt, bei Stimmengleichheit gilt

ein Antrag als abgelehnt. Für Beschlüsse zu Abberufung einzelner Mitglieder des

Landesvorstandes und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von mindestens

zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Auch ohne Durchführung einer Mitgliederversammlung kommt ein Beschluss

rechtswirksam zu Stande, wenn alle Mitglieder durch den Vorstand schriftlich zur

Abstimmung über einen Antrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen

aufgefordert wurden und sich mindestens zwei Drittel der Mitglieder an der

Abstimmung beteiligen.

9. Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist eine Niederschrift

anzufertigen, die vom Landesvorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen

ist und bei der folgenden Kreissprechersitzung zu genehmigen ist.

§ 6 Vorstand (Landesvorstand)

1. Dem Landesvorstand obliegen die Geschäftsführung des Vereins, die Vertretung

des Vereins nach außen und die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der

dem Verein angehörenden örtlichen Juniorenkreise.

2. Der Landesvorstand entscheidet nach Maßgabe der Satzung und den

Beschlüssen der Kreissprechersitzung in allen Angelegenheiten, die nicht der

Kreissprechersitzung vorbehalten sind.

3. Der Landesvorstand besteht aus dem Landesvorsitzenden, Kreissprecher

(geborene Mitglieder – für die Dauer der jeweiligen Amtszeit als Kreissprecher) und

drei bis fünf weiteren Personen, die Mitglieder eines örtlichen Juniorenkreises sein

sollen. Der jeweils aus dem Amt ausgeschiedene Landesvorsitzende ist als

„Past President“ für die Dauer eines Jahres nach Beendigung seines Amtes als

Landesvorsitzender ebenfalls Mitglied des Landesvorstands.Anlage Satzung 2024

4. Die Sitzungen des Landesvorstandes sind für alle Mitglieder der örtlichen

Juniorenkreise des Freistaates Thüringen öffentlich.

5. Die Wahl des Landesvorsitzenden bestimmt sich nach § 7. Die übrigen

Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Kreissprechersitzung einzeln durch

einfache Mehrheit für jeweils zwei Jahre gewählt. Einmalige Wiederwahl ist möglich.

Die Kandidaten zur Wahl in den Landesvorstand werden vorgeschlagen.

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied eines örtlichen Juniorenkreises des

Freistaates Thüringen. Die Kandidaten für den Landesvorstand sollten mindestens

ein Jahr lang einem Vorstand eines örtlichen Juniorenkreises angehört haben oder

verantwortlich in anderen Gremien gearbeitet haben.

Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wird diese von

keinem Kandidaten erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die

meisten Stimmen auf sich vereinigt.

6. Der Landesvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

7. Die Wirtschaftsjunioren Thüringen e.V. werden durch den Landesvorsitzenden

und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinschaftlich vertreten. Im Rahmen der

Bundesvorstandssitzung des Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. kann der

Landesvorsitzende den Verein allein vertreten.

§ 7 Landesvorsitzender

1. Der Landesvorsitzende repräsentiert die Wirtschaftsjunioren Thüringen nach

außen. Er vertritt den Landesverband bei den Bundesvorstandsitzungen.

2. Der Landesvorsitzende wird von der Kreissprechersitzung jeweils für ein Jahr

gewählt. Gewählt werden kann, wer als Kandidat von einem örtlichen Juniorenkreis,

das Mitglied im Wirtschaftsjunioren Thüringen e.V. ist oder dem Landesvorstand bis

14 Tage vor der Wahl schriftlich vorgeschlagen wird. Eine Wiederwahl ist möglich,

sollte jedoch höchstens einmal stattfinden.

Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wird diese

von keinem der Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang

die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

3. Im Falle des Ausscheidens des Landesvorsitzenden hat der Landesvorstand

unverzüglich eine Neuwahl eines Landesvorsitzenden zu betreiben. Bis zur Neuwahl

eines Nachfolgers tritt an die Stelle des Landesvorsitzenden ein Mitglied aus dem

Landesvorstand, dass der Landesvorstand aus seiner Mitte bestimmt.Anlage Satzung 2024

§ 8 Landesgeschäftsstelle

Die Wirtschaftsjunioren Thüringen e.V. können zur Durchführung der ihnen

obliegenden Aufgaben durch die Industrie- und Handelskammer unterstützt werden.

Der mit dieser Aufgabe beauftragte Mitarbeiter nimmt an den Sitzungen des

Landesvorstandes und den Kreissprechersitzungen teil, hat jedoch kein Stimmrecht.

§ 9 Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit ihrer Annahme durch die Kreissprechersitzung am 16.11.2023 in

Kraft.

Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass die Satzungsänderung im Register

eingetragen wird.